1. Allgemeine Grundsätze der FörderungGemäß § 2 Abs. 4 der Satzung dürfen die Mittel des Vereins nur für satzungsmäßige Zwecke des Vereins verwendet werden. Dabei erhalten seine Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Nach Abs. 5 darf keine Person (auch Nichtmitglied) durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der begünstigte Personenkreis für die Förderung sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und bis zum 25. Lebensjahr, wenn Sie sich noch in der Ausbildung befinden, mit Wohnsitz in Wiesbaden und/oder einem Golfclub in Wiesbaden angehörig.
Die Förderungen des Vereins bestehen in Einzelfördermaßnahmen für den begünstigten Personenkreis. Dies können auch Projekte sein, insbesondere im Rahmen der Förderung des Naturschutzes. Pauschale Zuwendungen an Personen und nicht gemeinnützige Vereine sind dabei
ausgeschlossen.
Die Ausgaben des Vereins müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, der Verhältnismäßigkeit
und Sparsamkeit genügen.
Wirtschaftlichkeit: Projekte oder Einzelmaßnahmen müssen zu marktüblichen Preisen durchgeführt werden. Eine Kosten-Nutzen-Relation sollte überdacht werden.
Verhältnismäßigkeit: Dies ist ein Abwägungsprinzip zwischen den Förderschwerpunkten Jugend, Mannschaft und Natur beim Einsatz der Fördermittel. Aber auch bei einer Einzelförderung muss abgewogen werden, wer mit welchen Mitteln gefördert oder bei Projekten mit welchen Mitteln ein Projekt im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Mitteln ausgestattet werden kann.
Sparsamkeit: Dieses Prinzip beinhaltet die Fragestellung, ob das angestrebte Ziel mit einem geringeren Mitteleinsatz verwirklicht werden könnte.
2. EinzelfördermaßnahmenDie folgende Aufzählung orientiert sich an der Satzung des Vereins, die die wesentlichen Förderschwerpunkte aufführt. Ob man darunter auch gleichwertige Maßnahmen subsumieren kann, muss am Einzelfall geprüft werden. Für die Kostenerstattung sind die Originalbelege vorzulegen, bei Reisekosten wird höchstens der steuerlich anerkannte Satz erstattet.Golftraining: Kosten der Trainer (Pros) mit namentlicher Aufstellung, Stunden und Stundensatz sowie Kosten der Golfausrüstung.
- Golflehrgänge: Kosten der Trainer (Pros), Mittagsverpflegung; bei auswärtigen Lehrgängen und zusätzlich Fahrtkosten, Unterbringungskosten mit Verpflegung, Greenfees.
- Turnierteilnahme: Fahrtkosten, Startgebühren, Verpflegung und gegebenenfalls bei überregionalen Turnieren Unterbringungskosten.
- Interne Jugendturniere: Durchführungskosten und Verpflegungskosten.
- Kinder und Jugendliche ohne Zugehörigkeit zum Golf-Club Main-Taunus e.V.: Diese können auch die Förderung der o.a. Leistungen beantragen. Zusätzlich können bsplw. Greenfees erstattet werden.
- Naturschutz: Die Maßnahmen müssen insbesondere auf dem Gelände des Golf-Club Main-Taunus e.V. durchgeführt werden. Sie beinhalten beispielsweise Kosten für das Aufstellen und den Unterhalt von Bienenstöcken, Pflege der Fallobstbäume und -Wiesen, Errichtung von Stein- und Altholzhaufen sowie Anlage und Pflege von Wasserläufen und Teichen.
3. ProjektmaßnahmenFeriencamp für Kinder und Jugendliche: Kosten der Trainer (Pros), Verpflegungskosten, zusätzlich für Nicht-Clubmitglieder: Greenfee und Kosten für die Golferstausstattung.
Andere Projekte: Angemessene Kosten nach den unter den allgemeinen Grundsätzen aufgeführten Kriterien.
Projekte des Naturschutzes: Alle angemessenen Einzelkosten, die mit Rechnungen belegt sind.
4. FörderanträgeFür Maßnahmen, die sich um eine Unterstützung seitens des Fördervereins bewerben, ist jeweils ein Förderantrag zu stellen (Anlage Förderantrag).
Darin ist die Maßnahme möglichst detailliert zu beschreiben und zu begründen. Dabei ist insbesondere die Finanzierung unter den genannten Kriterien Wirtschaftlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Sparsamkeit zu erläutern.
Wiesbaden, den 14. März 2016
Vorstand